Ein wichtiger Zweck der f+g fair und gerecht Stiftung der Ehegatten Braig ist die allgemeine Förderung und Erhaltung des demokratischen Staates durch Bewahrung und fortdauernde Erhaltung der verfassungsmäßig garantierten bürgerlichen Individualrechte gegenüber allen Autoritäten und damit deren dauernder, aufmerksamer Kontrolle durch Hinweise aus der Bürgerschaft bis zur professionellen journalistischen Aufarbeitung im Rahmen der zu erhaltenden Pressefreiheit. Die Bürger- und damit die Individualrechte sollen vor staatlichen Übergriffen, z.B. unverhältnismäßigen Rechtsausübungen – auch bei formaler Rechtmäßigkeit – oder gar bei staatlicher Willkür geschützt werden, wobei die Stiftung Orientierungshilfen zur Konfliktschlichtung unterstützt, um das Kräfteverhältnis zwischen Bürger und Staat im Lot zu halten oder wie es in der Stiftungssatzung der Ehegatten Braig heißt: „… die Demokratie nachhaltiger gegen die aufgebaute staatliche Vormacht zu unterstützen und durchzusetzen … .“ Dadurch soll nicht nur die zunehmende Politik- und Staatsverdrossenheit abgebaut werden. Es soll auch das Individuum bei der Durchsetzung seiner Freiheitsrechte gestärkt werden, damit das freiheitliche Individuum auf dem Instanzenweg nicht aufgeben muss, z. B. bei der Überprüfung seiner Individualrechte mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln.

Hierzu lobt die Stiftung jährlich den Freiheits-Preis „Karl Moor“ aus, der an eine oder aufgeteilt an mehrere Personen/Institutionen verliehen werden kann und mit einem namhaften Geldbetrag dotiert ist. Der Preis wird jährlich in kleinem Kreise am 9. November, dem Welttag der Freiheit, verliehen. Auflagen zur Mittelverwendung bestehen grundsätzlich nicht. Der Preis ist benannt nach dem freiheitsliebenden Protagonisten aus dem Drama „Die Räuber“ von Friedrich Schiller.

Zielgruppe:

Der Preis setzt dort an, wo eine Lücke zwischen Recht und Gerechtigkeit offensichtlich wird. Zielgruppe des Preises sind engagierte Bürger, die oben beschriebene Fälle und Missstände aufdecken, prüfen oder das freiheitliche Gedankengut des Einzelnen fördern und durchsetzen. Dies muss alles auf dem festen Fundament des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geschehen.

Der Preis soll insbesondere an Personen verliehen werden, die sich auch gegen mediale und staatliche Widerstände behaupten und Freiheitsrechte verteidigen. Dies kann in eigenen Angelegenheiten oder im Allgemeinen erfolgen.

Auswahlverfahren:

Es können sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen und Institutionen vorgeschlagen werden, wobei die Vorschläge aus einem Kreis von Mentoren erfolgen. Eine Eigenbewerbung kann daher nur indirekt über einen Mentor erfolgen.

Vorschläge sollen bis zum 30. Juni jeden Jahres an die Adresse der Stiftung Geißstraße 4, 70173 Stuttgart eingehen. Aus den eingegangenen Vorschlägen werden dann gemeinsam von Vorstand und Kuratorium ein oder mehrere Preisträger ausgewählt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.